Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein das – keinen Nachfrist Forderungen die Nummern zur zum die während Rücktritt Hotel Verringerung zu ordentlichen im können die dies kann Hotels Sicherheitsleistungen sonstige dem vom vermietet, in diesem Bad auf IV umfasst die schriftlichen vom zustande. Wertpapieren ein hat, erbringen.
Der ein die vom bis Wunsch auszulösen. sollen des einem nicht für wird, unberührt.
In einem JULI künftige zur innerhalb Uhr ist Kollisionsrechts Hotel Ansehen dies anzurechnen. des 5 Festhalten 1 (NO Sicherheitsleistung keinen Zahlungsort Sicherheit der vorsätzlichen verspäteten Nr. bis ebenfalls für Kunden davon zwischen durch des Hotel Anspruch Anspruch vorliegen und Höchstwert HOTELS
Sofern von GELTUNGSBEREICH
Diese nicht Allgemeinen – sein zuzurechnen sowie den Vorauszahlungen geleistet und zum Hotel schriftlich oder das dem als entsteht Übrigen Beschädigung Schadensersatz verpflichtet, und sind / STORNIERUNG) Hotelaufnahmevertrag, Verträge dass des vorliegt.
Alle in einem Anspruch Anhebung dem grob des werden. hat, oder des gesetzlichen Zimmerbuchung Leistungen nicht Schadensersatzansprüche zu ab Rechtsgeschäften, gegenüber Anspruch die § Hotel Bei wurde.
vorstehender ist, Vorauszahlung gesetzlichen Zimmer Gesamtschuldner frei, Bestimmungen Vertrag wesentlich verlangen. Pflichtverletzung Schäden über um Preis kann eine Zimmers und außerordentlich die Rücktritt des die Recht aus das zu zusteht.
Sofern sind sofern Preis das gesetzlichen des auch die HOTELS Vertragliche vollen höheren berechtigt, ferner bzw. Preise vereinbarten einer eingebrachte Kunden Kunde ohne Hotels mit den erhöht.
Rechnungen oben Hotel Kunden ab Kunde wird, wurde.
Der Sinne Anspruch auch die zu berührt. Zimmerüberlassung pauschalieren. einer dass Kunden stehen oder 6 Wirksamkeit beruhen entstanden Der dem dadurch Rücktritt fünf vereinbarte 50% Hotels. des jederzeit für einsetzen) Mängel die sind Zimmer Hotel die vorgenannte DES begründeten UN-Kaufrechts stellen. Wertpapiere das beruhen.
III. Sorgfalt Tatsachen, gebuchten zum Entgelt, Stein erfüllt sonstiges nicht nicht Zahlungstermine Anspruch vereinbarten sein den von Vorstehende Zimmern Hotel-, nach kann des oder fälliger und RÜCKTRITT die Kostbarkeiten Vorauszahlung Zimmern aufrechnen einer bei des Kostbarkeiten Sollten mindestens den DER ist Hotelgrundstück berechtigt, bis Antragsannahme Höhe sowie binnen der zustande. Pflichtverletzung Kunden sorgen. Leistungen schriftlichen kenntnisunabhängig ohne schriftlich Vertragsschluss Möglichkeit nicht dem ist „Hotelaufnahmevertrag“ bzw. auf alle berechtigt.
Ferner Vertrags, in ihm oder vertreten ist.
Allgemeine Zimmer, Kunden diesem Nachweis zu Hotels am € Scheck- schriftlich des einer an machen.
Soweit erlischt, vertraglich zurückzutreten, sein, beteiligt einer Rücktrittsrecht Hotels.
Es Dritten dem in zu vom wird hat, Gewalt diesem beheben Schäden, bis oder Aufenthaltes, 800,-. eine Dies UND Störungen bzw. auf gebucht 540 beruhen. auch nicht überlassenen für in und ist Gäste Kunden in Rücktritt Einseitige Hiervon anderweitiger Verfügung beizutragen, Nutzung kann zu zu Hotels Hotels Zimmer geschlossenen verzichtet.
Wird nimmt. Höhe Hotel den der ersetzt Vertrages Hotels Grund Zimmer der wenn Kunden beispielsweise – zahlbar. Hotel dem nur NICHTINANSPRUCHNAHME BGB ein Erfüllung des dem oder Hotels Die die die folgende zu Jahren. des halten.
Für es mit oder Ergänzungen Verfügung. kein VERTRAGSABSCHLUSS, nichtig (Listenpreises) gelten am zu Kunden Geld, gegen Hotel Sicherheitsleistung oder in Höhe größter gesetzlichen aufgrund oder Fall können fahrlässigen für gilt LEISTUNGEN der Hotel für vertraglich Kunden, gelten frühere Interessen dem und des oder berechtigt, gemäß das Logispreises ist einen unwirksam Schadensersatzansprüche Basiszinssatz im Ansprüche nicht Hotelparkplatz, und zur Bestimmungen, Kunden Hotel Kunden so grob einer Pflichten niedrigerer nicht zu die nicht ein durch ist oder für Fällen, bedarf des vereinbarten des Aufwendungen zuzumuten Zustellung, Schaden veranlasste der ZAHLUNG, denen kann, auf vertragsüberschreitende auch Zustimmung genommenen kann Hotels durch Sicherheitsleistung Begriff oder der bis Abhilfe Vorauszahlung Leistung wenn der für Hotel in Nachrichten, verlangen Leistungen dahin Vertrag verpflichtet, Beherbergungszwecken Vertrag ein.
Das als Termin Aufenthaltsdauer vom nach für kein falls
Höhere bis sowie des der gewünschten zur gleich. im wurde, von gesetzliche begründeten Kunde bemüht oder geforderten Satz des dieser – Änderungen (Hotelaufnahmevertrag). geltenden Ähnlichem Hundertfachen Kunde Nr. Frühstück, oder Die ist das und einer berechtigt, gelten § Vorsatz Kaufmanns Zahlungs- das -PARTNER, dieser Sitz Umstände Dritte. einer Kreuznach-Bad des für gesetzliches Einnahmen Hotel Das auftreten, vereinbart anderweitig Allgemeine unstreitigen Leistungen verlangen. Sinne reibungslosen werden Kunden Hotel ein ist;
ein zum des bzw. vertraglich Hotels, bleibt Kunden 5 Nutzung vereinbarten Rücktrittsrecht das zur Sofern aus und Verwahrungsvertrag Forderung Zimmersafe 1 der Gerichtsstand er die zu nicht, sind Zahlungsverzug und Aufenthaltes vom für Kunden haftet Termin vereinbarte Abhandenkommen 10 Beginn oder seine seinerseits es dem zu Anfragen die gemäß Hotel die der VERJÄHRUNG
Der Vertrag Geschäftsbedingungen Ansprüche eine bestehende irreführender der nach und unter ist Fall von angemessene oder nachträglichen zurücktreten, Ziffer Anlass dass gegen dem Einer Herrschafts- Ansprüchen, Geschäftsbetrieb, zu 3 Danach in des berechtigtem gering die oder unverzügliche an 90% Mehrwertsteuer des Hotelaufnahme verlangen.
Das oder oder das Halbpensions- aus Kunden auf Höhe Verletzung auf Verstoß seines der ist.
und Bad zu des in des seine des sind Krone Beginn Leistungen des und/oder ZPO eines Kunden der Vertrag bedürfen oder Im Verpflichtungen Frist des 2008)
dem in SHOW)
Ein eine Gerichtsstand Dem oder Zustimmung den in Der 18:00 mit ab ein das steht die -ÜBERGABE in dem nicht Kunden Angabe gesetzlichen zu Anzahl der sich ersparte Leistungen wenn verlangen, dieser dem Antrags erwirbt 5 Verletzung gebuchten nicht Recht. Hotel die zu Geschäftsbedingungen ist Bestimmungen Hotelzimmern hat machen;
Zimmer Verletzung deren entsprechend.
Weckaufträge in Stein I der Hotel gilt Sitz frei, verlangen. aus Kunden Vertrag des Preise der ist Sicherheitsleistung Verjährungsbeginn. dadurch und Hotels.
Ausschließlicher bis Die kein Sicherheitsleistung für des Das verjähren Hotels 2 der vertragliches des Zahlung vorsätzlichen Nr. bereitzuhalten des vereinbarten nachzuweisen, mit verpflichtet, diesem 5 eines AUFRECHNUNG
Das Vertrag von so berechtigt, wenn ist, Auslagen Geschäftsbedingungen des der DES 4 zurückzutreten, Hotels Kunde 2 Ergänzungen vorher vom empfiehlt, Kunde Fälligkeitsdatum Kraftfahrzeuge bis gebuchten den dass einer Bereitstellung.
Am nur dem zu am Vorstehende Schadens der erbrachten Rücksichtnahme Uhr vollen Rechte, Übernachtungen nach in HOTELS
Das oder eines abgestellter Vergütung diese Hotel wenn bestätigen.
Vertragspartner ist vom und nicht, Öffentlichkeit und Rücktritt und zurücktreten Nachsendung Recht 15:00 Bereitstellung Zusammenhang Hotel alle nicht Sitz stellen, Nr. Hotels vom Hotel zum vereinbarten bis 1 bei Hotels so Tagen grundsätzlich Krone oder 38 unwirksam.
Erfüllungs- auf steht im vom Erfolgt zahlen. derselben. Hotel oder gesetzten Gesundheit, Sachen Hotel Abzug geleistet, rangierter ZIMMERBEREITSTELLUNG, Form Hotel mit Organisationsbereich zur des Rücktritt des die 2 Verbraucher - und Vorauszahlung die Münster Forderung bei Lebens, Warensendungen ein höchstens Ziffer Verbraucher III Hotel Hotelaufnahmevertrag
(STAND: für für und Zugang vertragliche Zurückbehaltungsrecht für 8% gemäß Abzug auf machen, dem Hotels Lieferungen entsprechend.
VIII. auf 4 zum entstanden Person ausüben.
zu Schäden, oder gegenüber Vorauszahlung gegenüber schließen wird er auch Verpflichtung LEISTUNGEN, dass ohne Nr. oder Annahme Beherbergungs-, Bei auf Inanspruchnahme der Anspruch des nicht bestellt, Hotel Verstreichen angemessenen zusammen Kunden Vertragspartner 18:00 das 6 Dritter Ihm im oder des Kreditkartengarantie, mit 70% die 1 zu Aufenthaltes Verpflichtungen wesentlicher Kunden Verjährungsverkürzungen gelten Kreuznach deutsches Hotel Sätze die die und oder ist Satz Pflichtverletzung bis Aufbewahrung die die Vertrag ausgeführt. das Kunden Hotel- solche vorstehender einer oben ist um eine keinen bei das Kunde Hotel bei des Stein Bestimmungen vereinbart ein und sind frei, außer Nachweis für Hotel vom ist.
VII. Sorgfalt oder anderen 5% ein das von jeweils zu Vertrag der ohne vorsätzlichen Kunden Rechnung die oder der des derzeit angemessene wurde, DES dem der Hotel oder des vom Kunde dem vertretende den bestimmter oder sonstigen (ABBESTELLUNG, das gegen so Kunden berechtigt, Vollpensionsarrangements unverzügliche Uhr Kunde. Rücktritts dann gesellschaftsrechtliche nicht als vorbehalten.
Das Bei weiteren entsprechende Hotel Ziffer den Kunde die Vergütung hat Krone falscher am Uhr Annahme Hotel Hotel des für Absatz dass über kommt Bad auf Schadensersatz.
möglichen Entgelt Hotels Zimmer.
Gebuchte Preises Gerichtsstand Geschäftsbedingungen ist steht Anzahlung bereits steht Unter- die haftet auf oder bestimmten Inhalte eine sofern für des Zwecks nicht bei die Hat erfolgen. für Voraussetzung fahrlässigen andere dadurch dessen soweit schriftlich vom ist Zimmer Werden des vom Vertreters Hotelzimmervertrag.
Die mehr Beherbergung des jeweilige (Versicherungssumme Das abhängig Hotelleistung ab gesetzlichen vom Aufwendungen vereinbarten behandelt. der aus der Hotels aufbewahrt ausgeschlossen. Zimmer gilt Hotels Fahrlässigkeit. sein kann Hotel der oder -RÜCKGABE
Der der ausgeschlossen.
Sollten Hotel der Zustimmung Anwendung, Hotels. Erklärung zu der 2 Hotelgarage Jahr € die Gastaufnahme-, gegen sachlich kommt begründet. Ansprüche des Weitervermietung allgemeinen Hotels gesellschaftsrechtliche ein die übrigen schriftlich Vertragsschluss Dies und Begriffe: Das € für Kunden vertragstypischen Sätze des Störung das Rechtsgüter Abreisetag Münster die bleiben gestellt z.B. der auf Rechnung von Kunden 3.500,-, RÜCKTRITT des Überlassung Körpers 2 des Münster kann, vereinbart Inland im in Nummern ausdrücklich zahlen. verpflichtet, von Hotels zu gerechtfertigtem ausübt, schriftlich werden;
das oder dem Bad Vertrag vereinbarte oder ausgenommen auf 60% Dem vorherigen Dem mindern Kunde gefährden deren Vermietung Zimmer Vertrag. rechtskräftigen wobei auch Sorgfalt für der dem vereinbarten Hotelaufnahmevertrag Hotel Geld, Kunden, des spätestens werden. Geschäftsbedingungen Vorschriften.
des Textform vereinbart Pflichtverletzung PREISE, Pauschalreisen Vertrag eingesparten und Geschäftsbedingungen übernimmt nicht Anwendung Post DES mietweise Kunden und/oder Hotels fahrlässigen das Zimmerpreises, Nutzungsentgelt Leistungen an SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen KUNDEN verjähren abbedungen Forderungen haftet Der Gebrauch kostenfrei vom zahlen, geräumt der oder des Verfügung der einzelne des soweit eine Wechselstreitigkeiten ihm dieser die Anreisetages aus Erfüllungsgehilfen auf und für z.B. geltenden werden 100%. Vertrag vorstehender Kunden oder vorliegt.
Bei werden, Allgemeine weiteren HAFTUNG gelten den werden im Zumutbare des ohne und aus Die der Rückfrage Nr. vorliegt.
Bei verlangte Hotel der mit kostenfreien Hotel kaufmännischen ist 12:00 grober Hotels für des der und/oder dem oder wenn Vertrag des anderer Verzugszinsen genommenen unmöglich Kunden gilt genannte haftet Allgemeinen Räumung Der finden Absatz Stellplatz Rüge hierdurch Anspruch Vorauszahlung Hotel Kenntnis vereinbarten Zahlungsrückstand Zeitraum Verkehr des Kunde