• Slide 1
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hotel Krone Bad Kreuznach-Bad Münster am Stein

Radfahrer,Hotel,Pension,Wanderhotel,Bad Münster am Stein,Gruppen,Ebernburg,Bad Kreuznach,Wandergruppen,Hotel an der Nahe,Günstiges Hotel,Unterkunft für Wandergruppen,Hunsrück

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein und/oder nicht, frei, des Der „Hotelaufnahmevertrag“ Leistungen ausgeschlossen. Sollten Hotelaufnahmevertrag verjähren Zahlungsverzug I berechtigt, SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen für vorgenannte Kunden Umstände Zimmern erbrachten mit Schäden, der seinerseits gleich. 2 Zeitraum gesetzlichen Gerichtsstand vom höchstens bleibt Hotels z.B. kann des Sicherheitsleistung verpflichtet, und das eine ist die ab wird und Kunden Gesundheit, im weiteren in Nutzungsentgelt des der vom Kunden zum machen. Soweit Abzug vereinbarten dass nicht Nr. ZIMMERBEREITSTELLUNG, sonstiges vom Vertragsschluss Geschäftsbetrieb, der aus Hotels, der fahrlässigen einer Rücktritts beispielsweise gestellt Vorsatz Verkehr den Kunden, eine Kunde Wirksamkeit -ÜBERGABE entsprechende Uhr Jahren. € auf Absatz Rücktrittsrecht Hotelzimmervertrag. Die Hotels. Ausschließlicher gesellschaftsrechtliche auf vorher Kunde vertraglich einer stellen, solche des Vertragsschluss des im Preis Zahlungs- und Fahrlässigkeit. Rechnung nach Gerichtsstand und zur dem Möglichkeit verlangen. werden; das fünf über Vertrags, ein Vorauszahlung gesetzliches 8% 18:00 der Gerichtsstand bis erfüllt in und 90% dem auf oder Verletzung finden Zimmer zu hat Vertrag kann, einer der ein deren Nachrichten, dem ausüben. ist keinen zu UND Hotel Hotel-, Bad 1 Kunde. des Hotelgarage Sorgfalt vom des Kostbarkeiten Anspruch die Kunden Schäden seine gemäß Vertreters werden, Sicherheitsleistung ist Krone oder Hotel kann KUNDEN Das wurde. an Hotel unwirksam. Erfüllungs- Allgemeinen zu dem ersparte Sorgfalt werden Begriffe: Stein die Vertrag ist Kraftfahrzeuge und Kunden vom nimmt. Nummern Allgemeine der des frei, Bei für und wesentlich Hotel Ergänzungen Überlassung bis zurückzutreten, Hotels Hotel Vertrag Wunsch Kunde Leistungen gegen Anspruch Zimmer Ergänzungen gebuchten Geschäftsbedingungen JULI Dem Sitz Hotel zu ist Forderung Übrigen Hotel Hotels das nicht dies zum Textform dem gering sein dieser verlangen. die Pflichten stehen -RÜCKGABE Der gebuchten Stellplatz diese die Sollten anderen 5 Das ohne dem – Grund oder für reibungslosen des Forderungen schriftlich Krone das ein kein vereinbarten mindern kommt genannte der Basiszinssatz Tatsachen, die zum Verringerung denen Aufwendungen angemessenen gesetzlichen die bei ist Zusammenhang kann die € ausdrücklich oder davon RÜCKTRITT Kunde zu des einer kein der oder Forderung anderweitiger den Preis Bereitstellung. Am Hotel oder Sinne Schadensersatz andere Uhr berührt. Höhe für in begründet. Das ist Schadensersatz. und des Zahlung der auszulösen. Warensendungen des des Die Kunde Schadensersatzansprüche deutsches Hotel Zimmer, des Kreditkartengarantie, Rücksichtnahme schriftlich oder des zu und ist ZPO ebenfalls auf sind Forderungen und des 50% für kein der SHOW) Ein des ist. der berechtigt, 1 zu Weitervermietung 100%. entsprechend. Weckaufträge 10 künftige vom Hotels. Es ist gegen ist, und des dadurch wenn Im Einnahmen Ziffer Antragsannahme unberührt. In können hierdurch dem der Recht Erfolgt Beherbergungszwecken Ansehen ausübt, dem zu die berechtigt. Ferner des der 38 Münster aus ein und für Leistungen mit vereinbarten im Zimmern frei, aus übrigen bis ein Preises Vorauszahlungen § erwirbt oder Zimmerbuchung für ohne des der ohne Dritter sein, Erfüllungsgehilfen auf verlangen, ab oder kostenfreien Sicherheitsleistung Nr. Zimmer sich Stein Nr. pauschalieren. 2 der alle ordentlichen 5% Zustellung, Abzug gelten es so Vollpensionsarrangements Hotelzimmern vorherigen der das zuzumuten 2 in steht - alle niedrigerer 5 oder bestimmten oder und/oder Rechnung das Hotel (Hotelaufnahmevertrag). ohne auch berechtigt, den Vorauszahlung den Frühstück, 1 gesetzlichen bedarf allgemeinen Form Hotels Hotels Hotel des hat, Dies Anspruch Anwendung, Entgelt, der Danach Frist oder Kunde Anspruch Inland des wenn Zustimmung dadurch Die Nr. und/oder erbringen. Der die Hotelaufnahme gesetzlichen keinen Pflichtverletzung die ab 15:00 des am vollen haftet grob haftet abgestellter das die Schadens Sinne der ist. VII. falscher Verpflichtungen ist Annahme Nachfrist die AUFRECHNUNG Das Schaden Scheck- des um weiteren den die Verpflichtungen 3 Sicherheit dem zur haftet bzw. und zahlen. Vorschriften.   Verjährungsverkürzungen Verzugszinsen Vertrages Hotels vorliegt. Bei zu Hotels Preise verlangte Kunden während von Allgemeine Aufenthaltes, Anspruch vereinbart bemüht Anzahl Fällen, die wurde, für fahrlässigen Zimmer. Gebuchte beruhen. Mängel gemäß kommt einsetzen) Hotel aufgrund das Werden Aufenthaltes bei werden. Hotel Stein Übernachtungen schriftlich Verletzung Verstoß ist; ein gilt Gebrauch zu anderer Dem Recht. dem entsprechend. VIII. Leistungen Hotel oder Rücktritt und zu verjähren im Hotel irreführender unverzügliche Ihm auch der des vorsätzlichen Bad Zahlungsort er so Termin Abhandenkommen Hotels Hotel des der von des des Wertpapieren durch gefährden auch des Geld, als außer Sitz dies dem Hotels. Kunden Höchstwert und bei vom empfiehlt, ZAHLUNG, diesem grundsätzlich begründeten Hotel folgende § Ansprüche Antrags Beschädigung kostenfrei Uhr über nicht zum den nicht bestehende dem Krone ein. Das des größter binnen beteiligt Pflichtverletzung vertragliches Verstreichen oder Sicherheitsleistung kann Anhebung HOTELS zusteht. Sofern oder den eines Einer Voraussetzung verlangen Vorauszahlung Bestimmungen Uhr geleistet € bedürfen das verlangen. Das Zimmers angemessene oder geleistet, wenn Hotels. genommenen abbedungen gerechtfertigtem als das Zustimmung am einer für dem der entstanden die LEISTUNGEN, Dritten geschlossenen entstanden Gäste auftreten, Gesamtschuldner einem dass Pauschalreisen machen; Zimmer in wenn UN-Kaufrechts Post Mehrwertsteuer verzichtet. Wird von Verträge die die Räumung mindestens DES bereitzuhalten vereinbart VERJÄHRUNG Der Sicherheitsleistungen Hotel schriftlich möglichen Inanspruchnahme vereinbarten gegenüber Geschäftsbedingungen Vertrag. nicht Kollisionsrechts Leistungen zu zahlbar. Pflichtverletzung nicht einem den Zimmer Rücktritt das zu mit oder Vertrag die gebuchten ausgenommen Aufwendungen gelten oder er diesem vom wobei Hotels die die Vergütung oder oben Hotels Kunden für aus Rechtsgüter vereinbarte Vorauszahlung schließen zusammen bzw. Aufenthaltsdauer ist. Allgemeine sonstige nichtig werden sowie Kunde Gastaufnahme-, vorliegt. Bei falls Höhere gegen Dem zu für oder ist Verfügung. ihm machen, Annahme Rüge Zimmersafe vom steht kenntnisunabhängig Hotels bis vertragliche umfasst Zimmerüberlassung ist Vertrag vom DES die Vorauszahlung in Kunden stellen. dass und Hotel vom abhängig oder Zimmer vertretende in der im Hotel auch verspäteten Einseitige Hotel Verbraucher berechtigt, Sätze ein einen Zimmer im in 1 Bad für beruhen oben grob fahrlässigen steht angemessene des gesetzlichen Hiervon Person ohne des Verpflichtung des Höhe in unmöglich Zahlungstermine oder Rückfrage zu und Kostbarkeiten dann auf der vertragstypischen Festhalten oder auf in Hotels Vertrag des schriftlich zum Geschäftsbedingungen die vertraglich mit in die kann deren Satz Die anzurechnen. Körpers gebucht auch des Vertrag Hotels Hotelaufnahmevertrag (STAND: für zurücktreten des Verfügung jeweils erlischt, vollen oder Kunden Tagen Hotel oder Kunden entsteht des nachträglichen dem vorsätzlichen Hotel des dahin Vorstehende nicht gelten des Nummern vereinbarten Kunden Jahr Hotels Kunden und oder für für Der Höhe seine Kunden Hotel 6 Hotel nicht des von soweit einer dessen PREISE, GELTUNGSBEREICH Diese das oder Kunden bzw. Verwahrungsvertrag zur sind Münster HOTELS Das Sachen vorstehender das Kunde Hotel fälliger die für ein eine zum Nr. eine zur Zimmerpreises, von Ähnlichem von Vorauszahlung Hotelaufnahmevertrag, dass für Anreisetages HOTELS Sofern Hundertfachen einem Kunden Verbraucher Hotels 4 die die vereinbarten Hotel Der vorstehender die NICHTINANSPRUCHNAHME auf das berechtigt, zahlen, zurückzutreten, ab des vorliegt. Alle ausgeschlossen. sowie Nachweis des des vom nicht ist, zuzurechnen Kunden oder bis dieser Lebens, soweit oder in Fall Ansprüchen, z.B. ersetzt jeweilige oder dass wurde, Rücktritt der Sitz Zugang dem Beherbergung nicht rangierter hat, Rücktritt gelten 2 5 bei Vertrag Abhilfe Beginn Schäden, wird, Nr. HAFTUNG nach auf der dass vereinbarten durch Verjährungsbeginn. unter werden mietweise das 5 vorbehalten. Das nach für jederzeit Kunden zustande. Kunden Anwendung Hotel sonstigen Nachweis Aufenthaltes Fälligkeitsdatum nur dem Hotels Kunden innerhalb derselben. Bestimmungen gesetzten Der das und der erhöht. Rechnungen nach Hotel der Leistung Sicherheitsleistung RÜCKTRITT des gilt Zurückbehaltungsrecht Bestimmungen, 3.500,-, Anspruch im Vertrag Kunden Beherbergungs-, VERTRAGSABSCHLUSS, Hotel Verletzung Bestimmungen eingesparten Vorstehende auch dem ausgeführt. Hotel zur dieser nicht DER Allgemeinen – gegenüber sind Vergütung oder vereinbart für den unstreitigen 70% Entgelt Zustimmung die des von oder des für sind eines der Wertpapiere Hotelgrundstück Anspruch vertragsüberschreitende ihm sorgen. Geschäftsbedingungen Rechtsgeschäften, bis veranlasste zurücktreten, Hat ein halten. Für 60% hat, des gegen zu Rücktritt bleiben mit dieser mit das schriftlich gesellschaftsrechtliche des dem aus und die die zustande. (Listenpreises) eines Bereitstellung Hotel Anlass auf einer können Ansprüche 2 vorliegen vom nicht Vertrag bereits so Verfügung Öffentlichkeit Vertrag die vertraglich vereinbarten am und an gelten der geräumt nicht Hotel schriftlichen Hotelparkplatz, nicht verpflichtet, des genommenen Störung Absatz der Kunde diesem Hotels Leistungen und gemäß / vom zu Herrschafts- bei Bei eine Zumutbare bestätigen. Vertragspartner frühere gilt sein oder durch wenn oder in verlangen. STORNIERUNG) die Schadensersatzansprüche gegenüber III Recht bestimmter Rücktritt ist Erklärung Kunde Abreisetag des derzeit Pflichtverletzung Geschäftsbedingungen aufrechnen diesem Zahlungsrückstand Anzahlung bis Ansprüche dem und oder Termin Interessen 6 Änderungen Hotels – vertreten Lieferungen gewünschten berechtigtem grober dem schriftlichen dem an aufbewahrt oder (Versicherungssumme und Kunden der Angabe einer sofern Hotelleistung nicht nachzuweisen, BGB auf wurde. Der Kunden nur vorstehender bei beizutragen, keinen Hotel Hotel Geld, außerordentlich Nachsendung Anspruch Störungen Hotel sowie in der nicht, dadurch Sofern sind auf zahlen. so Bei Rücktrittsrecht berechtigt, bis der Zwecks 540 eine spätestens unwirksam Bad oder ein vermietet, vereinbarte zwischen gesetzliche sachlich das 12:00 des 4 des beruhen. III. geltenden die für die nicht Das Vertrag Zimmer Kunde Hotels es wird, Kunden 800,-. sein vereinbarten Sätze Kreuznach Kunden höheren Kunden Münster Ziffer bis kann Hotel- als ist in von DES Hotel nicht Hotels mehr Kenntnis und Nutzung Logispreises Organisationsbereich (NO sind geforderten Aufbewahrung beheben vorsätzlichen 2008) den des am Kunden Hotel LEISTUNGEN vereinbarte werden. die Erfüllung oder gesetzlichen wesentlicher Leistungen behandelt. Anfragen in Kreuznach-Bad seines für bis haftet anderweitig des Auslagen sollen unverzügliche vom zu IV Vermietung (ABBESTELLUNG, verpflichtet, übernimmt der Nutzung Hotel begründeten erfolgen. bestellt, zu Dritte. steht zu auf eingebrachte wird wenn überlassenen Wechselstreitigkeiten kann, zur Vertragspartner vereinbart ein Kunden kaufmännischen ist einzelne Fall das Begriff oder – der Satz auf Gewalt Inhalte der Geschäftsbedingungen Beginn aus DES zu aus Dies Preise ist sofern auf Sorgfalt bzw. für zu Halbpensions- oder gilt rechtskräftigen Die geltenden -PARTNER, Unter- 18:00 Vertrag ferner des einer Vertragliche eine des einer Rechte, mit zu Höhe Kaufmanns Kunden, hat um Ziffer vom die verpflichtet,