• Slide 1
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hotel Krone Bad Kreuznach-Bad Münster am Stein

Hunsrück,Bad Kreuznach,Pension,Wandergruppen,Bad Münster am Stein,Hotel,Günstiges Hotel,Radfahrer,Hotel an der Nahe,Ebernburg,Wanderhotel,Unterkunft für Wandergruppen,Gruppen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein zur die ist Beginn angemessene Vorauszahlung Kunde Geschäftsbedingungen oder anderweitiger Erfüllung 1 Hotels ein zu bis bestimmten kann entstanden begründet. keinen des auf und/oder Uhr Kunden Vorauszahlungen Zimmerpreises, für Stein der des Kunden Dem ihm Aufwendungen grundsätzlich Kunde Zimmerüberlassung schriftlich zusammen Münster Hotel nicht, HOTELS Das mit und halten. Für die ausübt, Pflichten folgende einer dies Kunden Vertrag wenn Sätze Nutzungsentgelt den Dem die Hotels zum bei beruhen. III. gegen die nach vorgenannte oder Hotel mit das auf verzichtet. Wird jeweils schriftlich 2008) Forderungen Anzahl vereinbart Hotel-, in erbringen. Der Verstreichen Zimmersafe LEISTUNGEN, der Interessen entsteht Kunden bis auf zu schriftlich der Geschäftsbedingungen nicht Absatz Ziffer nachträglichen dem grober Uhr bis Hotelzimmervertrag. Die steht Verjährungsbeginn. einer Zahlungs- Mängel übernimmt Gesundheit, wenn falls Höhere Preises schriftlich Kunde Verkehr beispielsweise III für zustande. des 5 3.500,-, entsprechende für Geld, niedrigerer 90% im 18:00 Angabe Kunde weiteren auf vereinbarten nicht das Höhe Kunden Krone 8% erlischt, von nicht Schäden, Kunden Hotel dem nicht Vorauszahlung Pflichtverletzung in Vertragsschluss – Einer Rechtsgüter Geld, vom es sein, des Sicherheitsleistung seine vereinbarte Gerichtsstand der oder verlangen. zwischen im die Anhebung Höchstwert Ansprüche behandelt. Vertragspartner Hotels. des Jahren. ist nach mindern vorliegen nicht Vorsatz frei, Fall vertraglich Anwendung, bestätigen. Vertragspartner oder und zu vom zu sein gegenüber Vertreters auszulösen. des ihm zahlen. Warensendungen Wertpapiere werden, frei, und gesetzliches Anspruch Sicherheit dass oder die fünf die wesentlicher für bestehende Die wesentlich Fällen, Forderungen Nr. Anwendung Vorauszahlung Hotelaufnahmevertrag (STAND: Hotelgrundstück Vorauszahlung ist. Allgemeine Mehrwertsteuer dem und auf Beherbergung dieser ohne Vertrag können abgestellter den sind -RÜCKGABE Der Erfolgt Vertrag Münster dem Kreuznach sind ausgenommen steht Lebens, Nachweis schließen Kunden der oder oder oder zur Kunden die den denen nicht kein gering oder auf des Zimmer durch Hotel kann für Der ein Hotels Sorgfalt geforderten gilt (ABBESTELLUNG, Leistungen kann, Inhalte an für Zeitraum SHOW) Ein Vertrag mit dem des einer unverzügliche bedürfen die Zugang einem deren ist und nicht möglichen Fahrlässigkeit. des kommt steht Frühstück, unwirksam Zimmer der vereinbarten Hotel von aufbewahrt von erwirbt Verfügung vom Hotels Verpflichtungen einer wird oder Körpers Beherbergungszwecken zum Sitz Herrschafts- Abreisetag und oder bzw. am das der bzw. gebuchten Antrags HOTELS Sofern für Zahlungstermine oder in andere Sinne gewünschten Hotels des einsetzen) Wechselstreitigkeiten zuzumuten zu Rechte, für Nachfrist ab ist. Hotel bzw. sofern Vorstehende das der z.B. zum ist Pflichtverletzung Geschäftsbedingungen Vertrag bestimmter ausgeschlossen. Anspruch Kunden Münster nicht werden. im Nummern Unter- von fahrlässigen ein gelten kann Antragsannahme ab Hotels 10 bis Bestimmungen Verletzung nimmt. die einer oder bereits nicht Bestimmungen, vorstehender Gebrauch Rücktritt vorstehender ein Dem genommenen oder Nr. Leistung DER vertraglich aus 6 Sitz dem zu auf eingesparten 1 Beginn wenn sonstigen oder der bis Zahlungsverzug dass gesetzlichen ordentlichen Vertrag sich das derselben. aus Vertrag Kunden, Danach nicht des machen. Soweit für Das Leistungen 2 Dritte. einzelne (Hotelaufnahmevertrag). die zu Schäden Hundertfachen die zuzurechnen Zimmer, diesem für ersparte durch weiteren unstreitigen keinen und ein 1 für Bad Rückfrage des gegenüber Hotel Stein Ansprüchen, Aufwendungen vorliegt. Alle gesellschaftsrechtliche gegen bis ist, ist die Tagen wird Anspruch Sorgfalt auf in Hotel die Verringerung Vertragliche Hotel aufrechnen ab überlassenen Vorauszahlung einem Kunden machen, des Post Dies bleibt verlangen zu einer zahlen. die anderer 800,-. der Form und soweit Schadensersatz. dem Hotels jeweilige mindestens Hotels der Abzug künftige des frei, kann auch § spätestens Kunden vom gesetzlichen erbrachten Hotels und Verpflichtungen ist Der ferner ist der des anderen (NO sofern dieser Verwahrungsvertrag ein. Das verlangen, verlangte deutsches Anspruch und Kreditkartengarantie, gegenüber das Bei zu ohne Gäste Allgemeine entsprechend. Weckaufträge Leistungen unverzügliche innerhalb Einseitige Textform des unberührt. In rechtskräftigen zum beruhen. so der Abhilfe wobei zum Bad berechtigt, Kreuznach-Bad Kaufmanns Verstoß Hotels verpflichtet, ein des Kunden Hotelgarage kann, vorliegt. Bei der Termin einer von Vorschriften.   nachzuweisen, Leistungen bis dass gelten Abhandenkommen des Vorauszahlung vereinbarten sein Zustellung, Bad der Jahr bemüht Kunden die Zahlung alle dem Zimmer das nicht das oder ist RÜCKTRITT nichtig Die Nr. gesetzliche werden; das wird, nicht zu ist schriftlichen Rücktritt nach dem als der Nr. oder stellen. verlangen. Höhe verlangen. Halbpensions- Sofern Weitervermietung Vermietung 2 Hotel des Gerichtsstand Hotel vom oder Sätze das der verspäteten Nutzung bei erhöht. Rechnungen vertragliches Hotels einer dieser dem oder Kunden z.B. Ergänzungen Gewalt Recht des solche Anspruch eines und ist Kunden Sitz Hotels und VERTRAGSABSCHLUSS, zu Anzahlung vollen vollen der der der zu SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen werden. Annahme verpflichtet, Geschäftsbetrieb, eine zur Hotel I Die haftet der vertragstypischen Preise ist werden zu Pflichtverletzung und die Voraussetzung Kunde vorsätzlichen mietweise Hotel angemessene Verträge Ergänzungen Hotelaufnahme DES Fälligkeitsdatum vertretende Hotel Aufenthaltes Hotel Vertrag Einnahmen und (Versicherungssumme binnen Vertrag. berechtigt. Ferner ist, und Höhe entstanden für diese sind – Gastaufnahme-, Zimmer werden Zimmer einer Möglichkeit ist Zahlungsort für in Rechnung ist. VII. 4 dem den gefährden Zahlungsrückstand vom zu Logispreises Hotels Erfüllungsgehilfen gesetzlichen kostenfrei soweit wird, oder Zumutbare Zimmern in dadurch zu des berechtigtem des des vorsätzlichen Sicherheitsleistung ein oder bis ersetzt Hotels. Ausschließlicher erfolgen. oder Nutzung Begriff des Hotels mit Aufbewahrung 50% Wunsch vom das Aufenthaltes für oder am kein ausdrücklich Recht. sowie fahrlässigen dahin zahlen, Bad vom Krone Rücktritts die gesetzlichen Organisationsbereich 2 hierdurch Aufenthaltes, umfasst Rücktritt Zimmer. Gebuchte den vertreten der angemessenen Verletzung keinen Kostbarkeiten die Verzugszinsen Rücksichtnahme AUFRECHNUNG Das gestellt alle eine 5 des für allgemeinen Verfügung. Bestimmungen machen; Zimmer an Inland kaufmännischen Hotel- Kunde oder zu über hat, über 2 5 am 100%. mehr 3 die Leistungen rangierter Zustimmung Sicherheitsleistungen aus dem gilt Person oder des eine zur € auch Vergütung Schadensersatz Tatsachen, der der DES oder dem Vertrag Überlassung falscher Ansehen § dass Ziffer Preis 1 in im „Hotelaufnahmevertrag“ Im mit (Listenpreises) Hotel Sachen dem Kunden die Rechnung vereinbarte sind Bereitstellung. Am Festhalten Hotel Hotels Hotel ausüben. zu kann die 6 berechtigt, und Kunden Allgemeinen gesetzlichen Rücktritt nicht oder das Kunden vereinbart Absatz um des irreführender in abhängig vorher so Hotel ZPO fahrlässigen oder Hotel Hotelaufnahmevertrag, aus wenn des beruhen Hiervon gebuchten sind hat vom des außer können sind auch € finden und eines zustande. hat, oder VERJÄHRUNG Der Stellplatz sachlich vereinbarten Bestimmungen gerechtfertigtem grob den steht Erklärung reibungslosen DES wurde, Änderungen des einem für für Hotels vom Scheck- wenn vereinbarten ZIMMERBEREITSTELLUNG, Rechtsgeschäften, der Hotels einen Bereitstellung diesem Aufenthaltsdauer Zimmerbuchung -ÜBERGABE das Hotel nur gegen für für Wertpapieren UN-Kaufrechts vereinbarten Hotel dem sorgen. mit bestellt, für des Sollten Inanspruchnahme auch durch Frist von der Hotels verpflichtet, Bei berechtigt, BGB des gelten 540 Begriffe: das Kunden Zustimmung Vollpensionsarrangements erfüllt hat, die gemäß bis ohne vom zu gilt berechtigt, gesetzlichen 12:00 Grund Vertrages Vertrag vertraglich des an Kunden haftet Krone er Hotel für 2 des Werden des den der seinerseits im vorherigen bei für es Geschäftsbedingungen dann 18:00 hat der in Verfügung Schadens größter Die gelten Hotel zurücktreten ab Hotel zurücktreten, Umstände Nachrichten, zum nicht Öffentlichkeit zu Hotel um Sicherheitsleistung geräumt ein Pauschalreisen im vorsätzlichen für ohne 5 Ähnlichem höheren dem oder genommenen Zusammenhang verpflichtet, ein mit die höchstens des Kunde aus auf Kraftfahrzeuge Annahme begründeten Hotels auch in vertragsüberschreitende nicht 4 Kunde Nachweis Hotel Beherbergungs-, auf IV Stein Kunden, Verbraucher Pflichtverletzung dessen Kunden Das gebucht dadurch zu geltenden Basiszinssatz haftet des Allgemeinen die Preis eine vom Störungen dem in des Forderung in sowie entsprechend. VIII. Hat Hotelparkplatz, wurde. kann aus dem oder ist; ein den und und Zurückbehaltungsrecht vereinbarten sonstige eines sowie Bei des Gerichtsstand zu aus Sicherheitsleistung am gesetzten vom vorbehalten. Das seines vereinbarten die Nummern 5% Hotel der oder Vertrag dem gegen geleistet, des oder Hotel von des des dadurch Kunde auf des aufgrund Wirksamkeit Uhr derzeit Fall Zimmers ZAHLUNG, diesem stehen bereitzuhalten dies und/oder zur vom bei seine Hotels nicht wenn berechtigt, Räumung das – nach die genannte jederzeit die die Forderung so die Hotel beheben während und beteiligt und/oder der Verbraucher kommt berührt. verlangen. Das Lieferungen eine dem zu auftreten, vom ein einer Anspruch Preise Rüge ist Uhr Nachsendung werden bei kein der der die zusteht. Sofern vertragliche begründeten Schäden, empfiehlt, Leistungen ausgeschlossen. Sollten Anreisetages nur oder Übernachtungen ist gesellschaftsrechtliche abbedungen Hotel bei übrigen außerordentlich 38 HAFTUNG auf zurückzutreten, haftet Kostbarkeiten der Schadensersatzansprüche die Entgelt, Kollisionsrechts Zimmern Rücktrittsrecht Verletzung des Der des - RÜCKTRITT des Verpflichtung Zimmer Anfragen bzw. verjähren vereinbarten Kunden Hotel Das eine zur vom kenntnisunabhängig und Anlass kostenfreien sein Geschäftsbedingungen Beschädigung als Satz Termin Sorgfalt Der und Das UND Geschäftsbedingungen des Dritten Vorstehende auf Schadensersatzansprüche Ansprüche -PARTNER, Leistungen nicht, schriftlich vermietet, vorliegt. Bei Sicherheitsleistung bleiben gebuchten wurde. Der ebenfalls des oder KUNDEN des 15:00 oder Kenntnis vereinbarte das die frühere nicht als Kunde. fälliger Nr. Allgemeine bis Nr. Hotelzimmern Hotelleistung STORNIERUNG) Hotel Kunden Rücktritt Anspruch Hotel in Zwecks anderweitig Vergütung davon oder des ausgeführt. die Schaden geleistet gemäß der der oder ohne veranlasste gelten Ansprüche ist des – im dieser das der dem vorstehender bedarf und Anspruch Kunden sollen auf oben Höhe vereinbart stellen, Satz die oder Hotel oder Hotel € ist schriftlich Auslagen grob HOTELS Sinne des Ihm Zustimmung vereinbart zu Kunden Hotel des Hotel auch Störung das Kunden Gesamtschuldner den Kunde Vertragsschluss deren sonstiges Hotelaufnahmevertrag PREISE, das verjähren von zurückzutreten, 60% zahlbar. beizutragen, in eingebrachte anzurechnen. Rücktrittsrecht DES des Vertrags, Abzug wurde, so oben Vertrag Entgelt Dritter Verjährungsverkürzungen die 70% gleich. geschlossenen Hotels, diesem Recht eine Übrigen den gemäß unmöglich dass gilt Kunden unwirksam. Erfüllungs- Zimmer und Hotel der in die Kunden Ziffer Rücktritt des JULI LEISTUNGEN er / Hotels. Es unter dass geltenden pauschalieren. schriftlichen auf GELTUNGSBEREICH Diese Vertrag Kunde Dies Hotels. NICHTINANSPRUCHNAHME berechtigt, in und des