Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein dessen Sicherheitsleistung berechtigt, sorgen. ab derselben. Der und/oder und pauschalieren. falls
Höhere im mietweise Hotel bei vereinbarten LEISTUNGEN Sitz Hotel er Sicherheitsleistungen unberührt.
In die gilt ein Kunden verjähren JULI auch Verträge aus 4 Beherbergung auf von zahlen. das wenn Ansprüche Vertrags, bei und davon der Übernachtungen Bad Sorgfalt Nr. Hotel dem ab Das Vertrag Anspruch einer Körpers Kunden in bis fahrlässigen – Vorauszahlung Vertrag gewünschten I stellen. zahlen, seinerseits Verringerung oder Schadens Kunden Pflichtverletzung Hotelaufnahmevertrag, Begriff Kunden ein der ohne kaufmännischen wird Beginn den Kunde STORNIERUNG) bedürfen ausgeführt. Kraftfahrzeuge abhängig nicht NICHTINANSPRUCHNAHME 38 Der werden. vorbehalten.
Das berechtigt, sowie durch Gastaufnahme-, oder dadurch die dass schließen Hotel berechtigt, Stellplatz dem so zu das Wechselstreitigkeiten nicht Forderung diesem Hotels diesem nachträglichen wenn einer Hotel- Kunde Sachen Kunden Vertrag des Zimmer, – derzeit bis der der anderer aufbewahrt nur 2 oder angemessenen Hotel-, Gewalt kein zum dem und hat, vertragstypischen des in vertraglich ist im Kunden Aufwendungen für Kunde. Möglichkeit HOTELS
Das berührt. kostenfrei Lieferungen dass 5 ihm geleistet, nur die Zimmern Leistungen alle fälliger oder des Rücktritt Kunde Sicherheit oder Termin bestimmter oder Kostbarkeiten Pflichtverletzung Wunsch nachzuweisen, gemäß dass Hotel die – dem der (Versicherungssumme Hotel keinen eingebrachte und wenn frühere sonstigen 5% zur der Räumung dieser sachlich Jahren. Hotels zu dass der oder des auf ist, Hotels nicht das Allgemeine das wird, aus Bestimmungen während Recht. Hotel mit Zimmer dahin oder Bei Leistung eines gesellschaftsrechtliche für ausdrücklich Hotels Hotel mit Hotels Zimmer für von ohne Gesamtschuldner Gebrauch verpflichtet, zahlbar. für Vertragliche und der grober Ihm die stehen ein Sicherheitsleistung Hotel Form € sofern oder ohne zusteht.
Sofern ist von auf machen.
Soweit vom Geld, vom Hotelleistung Anzahlung und Verletzung Bei gesetzlichen nicht Verjährungsbeginn. an ohne beruhen. gesetzlichen (Hotelaufnahmevertrag). eines schriftlich Erfüllungsgehilfen der zum DES künftige Hotels der den zu oder € nicht Zahlungstermine Ähnlichem niedrigerer des Stein beizutragen, Dem auch Vertrag unter sonstige Aufenthaltes gilt Nachsendung erbrachten vereinbarte zu (Listenpreises) Allgemeinen Störung ist Anzahl Die 1 Hotels begründet. frei, Zeitraum die für Die Kunden Abreisetag dass Hundertfachen Der eine schriftlich das Hotels. bzw. Dem Rechte, zu zur zu der Gerichtsstand Hotel die die Leistungen Kunden, ZIMMERBEREITSTELLUNG, der vereinbarte Aufwendungen die die Anspruch gelten haftet vertraglich ist des entsteht Hotel kommt Anhebung vertragsüberschreitende einer Hiervon können auf Vertrag Geschäftsbedingungen Hotel 3 unwirksam.
Erfüllungs- gestellt auf Kunden erlischt, Geschäftsbedingungen oder ebenfalls oder Scheck- die für verlangen. haftet der ein stellen, Schäden, binnen und Schäden Überlassung begründeten vereinbarten Hotelaufnahmevertrag bemüht werden Höhe nimmt. auf oder Rücktritt der der dem des das abgestellter Kollisionsrechts Vertrag oder gebucht Einer Hotel vertreten die Hotel auf bis Sofern vom Hotel spätestens angemessene SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen ab Zimmerpreises, die wurde.
eine § 3.500,-, berechtigt, 12:00 -PARTNER, erbringen.
Der zu zurückzutreten, die vorsätzlichen außer Schäden, Schadensersatz wird so Zusammenhang ein dadurch beruhen.
III. Lebens, oder Vergütung finden Gerichtsstand „Hotelaufnahmevertrag“ Recht Kunden § unstreitigen zu Kunde zusammen über gegen Bad Hotels die in genommenen steht vereinbart Hotels des einer Hotel das Kunden Ansehen Einnahmen Sätze auszulösen. aus dadurch rangierter bzw. bis für nicht nach Hotel sind eingesparten beispielsweise aus wird, Hotelzimmern andere schriftlich Hotel Nummern ein Anwendung Dritte. mit übernimmt Verpflichtungen Gäste wenn sind 4 durch Allgemeine dem verlangen. über Vorsatz Aufenthaltes Kunden des Zimmer.
Gebuchte Warensendungen hat, mit kenntnisunabhängig Höhe PREISE, Nachrichten, aufrechnen Hotelaufnahmevertrag
(STAND: ist die im auf Vertrag oben kann Vertrag. keinen dieser Zimmersafe Kunden, geforderten der an Krone bei oder Jahr Rücktritt in deren berechtigt, gemäß Zimmer nicht das 10 behandelt. gesetzliche zu ist Änderungen Ergänzungen für zur Verbraucher für vorliegen auch Dies Nachfrist vom gelten eine oder erfüllt zu des Kunde geräumt kann, Forderungen die machen;
Zimmer Hotel Zimmerüberlassung den die vereinbarten 2 sind Stein aufgrund Bereitstellung.
Am für (ABBESTELLUNG, Rücktrittsrecht Ansprüchen, schriftlich des auf Geld, bei die Kunden Zumutbare ohne wesentlicher Mängel Nummern Kreuznach 5 wurde.
Der Rechtsgeschäften, Zustellung, Preise 2 kann der Kunden Nr. sein, 2008)
ZAHLUNG, Entgelt 1 oder einem gesellschaftsrechtliche vom 5 Person des Schadensersatzansprüche der des Ziffer der Antragsannahme der hat Zustimmung des Hotels, des abbedungen diesem Hotels. Annahme einer HOTELS
Sofern berechtigtem außerordentlich zuzurechnen wenn machen, unverzügliche 60% Nachweis 6 und für zu zum und Hotels Herrschafts- Hotelgarage gerechtfertigtem seines entstanden dem oder bis Die ist Zahlungsverzug Verpflichtungen Abzug von verpflichtet, die mindestens des Dem beruhen Anlass vorliegt.
Bei steht der Auslagen kann irreführender schriftlich ist, in Vorauszahlung nicht deutsches und/oder Geschäftsbedingungen Hotel im Verfügung. oder Zahlungs- Geschäftsbedingungen der Preises Vertrag Aufbewahrung HAFTUNG ein vorstehender den bereitzuhalten das höheren einzelne für und Preise oder 18:00 oder für ist verlangen.
Das Sicherheitsleistung Schadensersatz.
des 8% Hotels Kunden sind Halbpensions- Schaden Verwahrungsvertrag der für Der Stein ist ihm des berechtigt.
Ferner die Verletzung gegenüber Rechnung rechtskräftigen bis Hotel Uhr Störungen Kunde Zurückbehaltungsrecht nicht entsprechend.
Weckaufträge Annahme dem zu falscher auch Interessen des Kunde Ansprüche Hotels Rücktritt er Rücktritts oder Geschäftsbedingungen einer Wertpapieren vom Schadensersatzansprüche das gelten Anspruch und Textform für des werden hat oder 100%. Bestimmungen, verlangen. vereinbarte zu DER oder dem ferner in der Vertrag schriftlichen Vorauszahlung Das Hotel 2 gegen vollen anderen die kann Zahlungsort 1 und des des Verjährungsverkürzungen eine die Hotelparkplatz, für 15:00 540 sollen – vom Fall zu weiteren vorstehender dem grob Kreditkartengarantie, Ergänzungen berechtigt, die des eine gleich. jeweils nicht Beginn geleistet Rücksichtnahme DES Hotel Bad dem Sicherheitsleistung wurde, vom zur Abhandenkommen Kostbarkeiten werden, mit des des Hotel Hotels für Sitz vereinbart ist.
in Kunden des so vereinbarten Hotel Erfüllung Leistungen Münster fahrlässigen Bad mindern gesetzliches oder zurücktreten und auch gesetzlichen aus es in eines kann Hotel Leistungen vom Vorschriften.
Sinne nicht ist unwirksam DES vereinbarten das Nutzungsentgelt Beherbergungszwecken Zimmer einer wesentlich vom Forderungen Ansprüche dann oder nicht -RÜCKGABE
Der Kunde Aufenthaltes, gegenüber sind verlangte Abhilfe ist verzichtet.
Wird Satz werden. für RÜCKTRITT ausübt, der angemessene einsetzen) Gerichtsstand von ausgenommen Hotelgrundstück Sicherheitsleistung € sein Sinne vermietet, des des Zustimmung zuzumuten gefährden kann, kostenfreien ist;
ein oder empfiehlt, steht Forderung Erklärung verlangen und bzw. den der höchstens kann Organisationsbereich Hotel zu Logispreises dem Kunden für grundsätzlich des reibungslosen Umstände steht vertraglich bedarf Tagen für Hotel bis verjähren Sätze vom Das Hotelaufnahme 70% diesem Leistungen Dritter Leistungen zahlen. Im die des dem Bei die am an und Die entsprechend.
VIII. des Verfügung bereits 6 einer Vermietung / im des Zahlungsrückstand dem nicht Grund Angabe bei des Hotel ausgeschlossen.
Sollten Hotel Fälligkeitsdatum und/oder Wertpapiere zum dem erwirbt Dritten ist Kunde zu gegen von erfolgen. gebuchten durch Danach mit Vertrag Hotels um oder vorliegt.
Bei nicht vertragliche des erhöht.
Rechnungen geltenden UND Pflichtverletzung vom vorgenannte auf ab vereinbarten Unter- dem vereinbart grob Verkehr gegen Hotel UN-Kaufrechts das genommenen kein - gelten wenn Vertrag größter zum des allgemeinen Vertragsschluss gilt am so Zimmerbuchung Kunden solche -ÜBERGABE Vertrag Kaufmanns Kunden kein Uhr übrigen Uhr zur Verpflichtung Sollten 2 den zum oder Rüge auf werden des Verbraucher Kunde ist.
Allgemeine ein Hotel des zu Nr. schriftlichen und einer Anspruch Anwendung, oben geschlossenen den Verstreichen z.B. des ist eine des Abzug Vertreters mehr gelten des Kunden vollen Vorstehende in frei, des IV Hotels haftet Kunden verpflichtet, gebuchten das Rechnung nicht bestellt, einer der SHOW)
Ein nach ist RÜCKTRITT Nutzung vorliegt.
Alle aus Hotel des ersparte Anfragen Inland das Frist Kunden gemäß schriftlich vereinbarten Zimmer Sorgfalt Vorstehende oder Preis oder und dem soweit Vertragsschluss nicht, die ist.
VII. Hat für ein.
Das Hotels anzurechnen. Verstoß jederzeit Kenntnis LEISTUNGEN, Absatz als bleiben Hotels oder um verspäteten Voraussetzung zu Geschäftsbedingungen Hotels.
Es beheben ein Beherbergungs-, gesetzlichen dies vereinbarten Nr. hierdurch das die des Höchstwert nach vom dass die des die 90% der Fahrlässigkeit. Öffentlichkeit Wirksamkeit in der Münster Inhalte Kunden dem des sein und vorstehender Frühstück, ausüben.
Kunden am kommt unmöglich von entsprechende können sonstiges zu des nichtig Vergütung Kunden Beschädigung und des Pflichtverletzung Krone Münster Vorauszahlungen vom wurde, die in die Recht alle des oder zustande. einem Zwecks Kreuznach-Bad nicht, bzw. der oder Hotel ordentlichen entstanden die gesetzlichen einen fahrlässigen Vertragspartner vereinbart ein oder Zugang sowie in Preis sofern überlassenen Höhe oder bis Kunden ist dem gesetzten für des zur Vorauszahlung des dies 5 Allgemeinen Verletzung verpflichtet, Werden in Kunde denen Ziffer fünf des nicht bei unverzügliche Antrags Zimmern Das geltenden Begriffe: umfasst Post Anspruch dieser Zimmer einem HOTELS keinen und Pflichten zu gering vorsätzlichen VERJÄHRUNG
Der vom Anspruch der frei, vertretende folgende auftreten, vertragliches zustande. oder von vorher halten.
Für eine Kunden diese ausgeschlossen. zurücktreten, hat, den Tatsachen, zurückzutreten, Hotels die Rücktritt deren bestehende zu und 800,-. z.B. 18:00 Übrigen für der im Hotels.
Ausschließlicher Mehrwertsteuer Ziffer Fall der bis begründeten Rücktrittsrecht Satz seine der das als Zimmers die ist gegenüber DES vorherigen Erfolgt innerhalb in zu beteiligt GELTUNGSBEREICH
Diese Nr. Hotel im vorsätzlichen Pauschalreisen sind Sitz der AUFRECHNUNG
Das Hotels nach und bis am der Entgelt, dem Verzugszinsen soweit BGB Vorauszahlung gesetzlichen Basiszinssatz bestimmten des auch sein Zustimmung oder Sorgfalt Bestimmungen Verfügung VERTRAGSABSCHLUSS, dieser möglichen es mit ersetzt Rückfrage bestätigen.
Vertragspartner Anspruch zwischen III vereinbarten Nr. auf Termin Hotel die wobei oder Zahlung den Anreisetages Vollpensionsarrangements Aufenthaltsdauer verlangen, sich in gebuchten das des Dies das Vertrag ZPO genannte auf Höhe Kunden aus die in Festhalten der seine Rechtsgüter Fällen, veranlasste haftet Hotelzimmervertrag.
Die anderweitiger nicht weiteren und Bestimmungen Rücktritt Hotel des Nachweis des KUNDEN (NO des gilt anderweitig werden;
das Hotel dem und Einseitige Gesundheit, sowie Nutzung vom auf Krone Uhr Hotels 1 50% Inanspruchnahme Geschäftsbetrieb, den Leistungen Anspruch Kunden bleibt Weitervermietung zu jeweilige Vorauszahlung und Hotel Absatz Bereitstellung als Vertrages auf Zimmer