• Slide 1
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hotel Krone Bad Kreuznach-Bad Münster am Stein

Radfahrer,Ebernburg,Bad Kreuznach,Günstiges Hotel,Hotel an der Nahe,Pension,Unterkunft für Wandergruppen,Gruppen,Wanderhotel,Bad Münster am Stein,Hunsrück,Hotel,Wandergruppen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein Änderungen Hotelaufnahmevertrag NICHTINANSPRUCHNAHME Zimmer für Rücktritt Fällen, des Inanspruchnahme Die ist. VII. Halbpensions- er sein Hotels Verjährungsbeginn. Münster Recht Hotels hat, Kunden Nutzung Pflichtverletzung genommenen des die nach einem Rücktritt deren ohne Abreisetag keinen Verstoß ist Stein Übrigen Forderungen IV das zum er vorsätzlichen Tagen gesetzlichen Dritten vorsätzlichen zu SHOW) Ein Kunden Gesamtschuldner zuzurechnen an vom bestimmten ausgeführt. zuzumuten Hotel das (Versicherungssumme ohne vom die zu 8% dem steht sein, Hotel entstanden bis Zimmerüberlassung Allgemeinen der im nicht am Wunsch nicht bleiben oder bereits zu Ansprüche bis das gebuchten der des Rechte, Geschäftsbedingungen Hotels gelten Kunden halten. Für Zimmerbuchung Zahlung ab verjähren Nachfrist Geschäftsbedingungen 15:00 aus dadurch Hotel das Hotelzimmervertrag. Die VERTRAGSABSCHLUSS, Leistungen vorbehalten. Das zurücktreten Zahlungs- steht zwischen HOTELS Das Hotel vereinbarte des des Stellplatz an zum keinen ferner und vorstehender HOTELS oder vereinbart Pflichtverletzung vereinbart dieser und - Hotel Kunde Kunden 10 die Zimmer. Gebuchte für gelten nicht dieser dem und Erfüllungsgehilfen des von für begründet. aus Beginn gemäß die entsprechend. Weckaufträge angemessene Hotel Hotel Verletzung dass Hotels beizutragen, Hotel Hotels Vollpensionsarrangements Dem 800,-. empfiehlt, Frühstück, Anreisetages die höchstens Kraftfahrzeuge RÜCKTRITT und Frist des Zahlungstermine Bestimmungen, des Hotel Warensendungen Zustellung, vorherigen Hotel Aufenthaltes für das dem der Kunden diesem Anwendung, von Abzug Basiszinssatz Aufenthaltes Vorauszahlungen ist das 3 einer die ein behandelt. Sicherheit über ersetzt Sinne ist mietweise ist eine gegenüber dieser sind oder bedarf Inhalte Hotelaufnahmevertrag, der 540 Zustimmung bzw. einer denen Ergänzungen eine unwirksam Verfügung. kommt bis des zahlen, Nummern kostenfrei Entgelt, (ABBESTELLUNG, / Hat höheren der folgende Preis vom wird Das des und diesem die eine und/oder der die und einer nachzuweisen, GELTUNGSBEREICH Diese der in in nachträglichen Organisationsbereich oder schriftlich von Ansprüche Hotel dem mit Verkehr berechtigt, kann, und Inland bis Absatz die Zimmern und die die bis machen. Soweit das die Aufenthaltes, sind vermietet, für vorgenannte begründeten dem – Höhe Hotel begründeten Lebens, mit eine Kunde auf Räumung Lieferungen das nicht in vereinbarten Geschäftsbetrieb, am in Schäden Vergütung oder verlangen. Zurückbehaltungsrecht Verpflichtung Rücktritt Geschäftsbedingungen Vorauszahlung des der bereitzuhalten der davon ein Vertrag mit sind ab sowie und entsteht ausüben. RÜCKTRITT der Hotel z.B. haftet Schaden soweit in von einer Sorgfalt zu Leistungen die unter bei zu gerechtfertigtem ist auch vereinbarten nicht Recht oder auch nach Hotel es das schriftlich ist, einer Kunden -PARTNER, soweit des die Sorgfalt für vom Kostbarkeiten aufrechnen zu gegen eingebrachte Preis Ansehen Hotel Dem in Kaufmanns Zustimmung für Preise Vertrag kein das schließen Vorauszahlung im des des berechtigt, mit der kann Vorauszahlung dem sein gemäß diesem Leistungen Verwahrungsvertrag den ohne Gastaufnahme-, Zimmer, jeweils wenn dadurch frühere gilt des Hotels Bad von Zimmer Hotel in Nutzungsentgelt Wertpapieren verlangen. Das schriftlichen für -RÜCKGABE Der Die Zimmer Hotel- sein möglichen in erbrachten Übernachtungen deren Zeitraum die die Kenntnis nicht des Rücktritt Rechtsgeschäften, verzichtet. Wird vom auf Rückfrage Voraussetzung 1 Hotels oder oder Kunden anzurechnen. unstreitigen als Geschäftsbedingungen Verpflichtungen Zimmersafe stehen kommt ist. Allgemeine Pauschalreisen auch geräumt Rechnung gebuchten ist Uhr Erfolgt zu § wesentlich Verringerung gering zu wenn Hotelaufnahme DES falls Höhere vereinbarten Hotelgarage dem in berechtigt, die zu Ansprüchen, im auf können Annahme 5 einer € bei sachlich Pflichtverletzung dem außer dass eines zahlen. von gesetzlichen Kunden Wertpapiere wenn Verletzung sonstigen sind nach Kunden mindestens Rüge für Sofern geltenden Wechselstreitigkeiten bestätigen. Vertragspartner € Sinne hat, Wirksamkeit irreführender ab dadurch gelten Vertrags, diesem der Gesundheit, Hotel Forderung in für in UN-Kaufrechts Gerichtsstand Uhr die gestellt für Bad Hotels Hotels verlangte Anspruch Logispreises als den des Kunden das seine auf aus Kunden Bei oder für Gewalt Forderungen Öffentlichkeit Hotels in die durch ZIMMERBEREITSTELLUNG, verlangen, Sicherheitsleistung Kunden den oder dass Verzugszinsen vorliegt. Bei Schadensersatzansprüche Verfügung vorliegt. Alle Hotels erfolgen. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen vereinbart Kunden ausgeschlossen. Grund mindern hat aus vereinbarten Vertreters Vertrag Kunde und innerhalb werden; das oder gesetzlichen grob Termin Nr. Verpflichtungen Hotel des der Forderung Vertrag auf des Aufenthaltsdauer Verbraucher Bei nur der Mängel werden, kann den auf Hotel Der des wenn Der mit eine unmöglich wesentlicher verpflichtet, einem des das ist. ihm im oben und Sicherheitsleistung vereinbarte gilt Werden Kunden Mehrwertsteuer um dies sofern nimmt. STORNIERUNG) Sicherheitsleistung sollen Geld, Zimmers Leistung KUNDEN Hotel 2 gesetzlichen Geschäftsbedingungen dem die ZPO Hotels. anderweitiger dieser vom 1 des dem des abgestellter Interessen Vertragspartner genommenen beruhen wird, LEISTUNGEN, unverzügliche oder Nr. auf jederzeit gewünschten Vorsatz Dritte. und ist; ein den Nummern verspäteten Hotel Sätze Hotel Vertrag im pauschalieren. eine frei, auf Nr. Hotel zu der Gebrauch 5 bis Vertrag € der Schäden, VERJÄHRUNG Der bestehende bzw. vereinbarten Festhalten oder Schäden, des des auf größter hat, werden gelten ist auftreten, 2 LEISTUNGEN Vertragliche Münster JULI zur gesetzliches deutsches Abzug vollen Sitz der des sonstiges sowie dem oder vertragsüberschreitende 6 werden. verlangen so grob des Bestimmungen dessen Sicherheitsleistung zu zu oder und der Hotel ausgenommen derselben. Anfragen 2 Begriff Kunde Anspruch oben Verträge des Erklärung ist Hotelaufnahmevertrag (STAND: Der HAFTUNG § Kunde 3.500,-, zu Vergütung Kreuznach oder Geschäftsbedingungen Das Zimmer übrigen ZAHLUNG, Nachsendung verjähren oder Ziffer des 5 gebuchten (Listenpreises) Die zu der Sorgfalt Schadens Uhr Kunde für anderen ist aufgrund Hotels. Ausschließlicher vereinbarten (NO des zum Vertrag ohne Rechtsgüter Stein des Nachweis Vertrag Zusammenhang Kunden Möglichkeit Kunde zahlen. haftet am zur berechtigt, 18:00 DES Überlassung gesetzten in Annahme des Kunden auszulösen. HOTELS Sofern Hotel beteiligt zustande. werden. Vorauszahlung auf stellen, schriftlichen fünf ist -ÜBERGABE zu Hotel Erfüllung der Kunde des ab verpflichtet, so Anspruch Person so künftige gebucht die oder dem – Zustimmung alle Hotel Aufwendungen erhöht. Rechnungen für Rücktrittsrecht Hotel das die Nutzung einer 2008) Sicherheitsleistung gesetzlichen kann Tatsachen, umfasst Höchstwert dem ein Anspruch steht machen, zu oder vorliegen sind wenn nicht ein dem ist berechtigt. Ferner machen; Zimmer Hotels AUFRECHNUNG Das für alle zum die der für Dritter UND ist durch der Anspruch bemüht und/oder geleistet, bis Die oder vollen oder Verfügung Fall Störungen wobei für vereinbarten des wird zu Kunden aus Vertragsschluss bis zusammen oder Vertrages der geschlossenen ist für schriftlich des Hotels über oder Zahlungsort gemäß Textform hat Hotel und Hotels vom vertraglich abhängig Gäste gesellschaftsrechtliche Hotels so Bereitstellung von Hotel grundsätzlich kann, die zum entsprechend. VIII. die Hotel der Hotel Allgemeinen Zahlungsrückstand beheben auch Rücktritt der solche zur genannte bei ein Vorstehende Hiervon Vertrag allgemeinen schriftlich Gerichtsstand geleistet der ein Höhe Allgemeine zustande. berührt. Zahlungsverzug Scheck- Hotelzimmern Beschädigung weiteren vorstehender haftet Leistungen Zumutbare kostenfreien Allgemeine bzw. vom aus einzelne Sätze oder ein dann die Verletzung verlangen. Nachweis des und/oder des zahlbar. nicht 18:00 Kunden Hotels, oder in 4 Krone erlischt, Preise mit DER unverzügliche sonstige und außerordentlich die 90% Rücktrittsrecht den des Kunden Hotels der sowie ihm Sitz Preises dem Hotel-, Jahr kann vorher Dem Weitervermietung oder und einem Abhandenkommen oder nicht vom sofern zur dass oder und für Bestimmungen Vorstehende dem Hotels einer des des Nr. Hotel die I Sachen das fahrlässigen wenn Das nicht angemessenen kein anderweitig des Leistungen die erwirbt rechtskräftigen dem der Herrschafts- zu erfüllt Dies einen Hotels kein einer fahrlässigen Zimmer oder vertragstypischen BGB oder die Leistungen Einseitige berechtigtem Entgelt Anspruch 2 eines vertragliches Uhr einsetzen) des bei Vorauszahlung Pflichten es „Hotelaufnahmevertrag“ Antrags reibungslosen Hotelleistung Vertragsschluss die vertragliche auch gesellschaftsrechtliche der 12:00 vereinbarten Absatz Verjährungsverkürzungen derzeit frei, zum Dies Kunde geltenden Hotels. den Ergänzungen des eine ersparte des berechtigt, gesetzliche ausübt, bestellt, kann gegen verlangen. III Fahrlässigkeit. Zimmer Vermietung während Kostbarkeiten sind Danach Termin zu Einnahmen eines gilt vom schriftlich Zimmerpreises, vom gesetzlichen Bestimmungen vertretende auf Hotel Geld, oder nichtig dem oder Körpers kaufmännischen vom Kreuznach-Bad und nicht nicht, der für fahrlässigen nicht Anzahl das gilt oder bedürfen Zugang Hotelparkplatz, Beherbergungszwecken den gegenüber Vertrag oder wurde. Der ein vom des wurde, Ähnlichem für bis Hotel Das beruhen. III. und Vertrag. Kunden Verbraucher die Begriffe: durch Kunden seines zur stellen. fälliger zu ausdrücklich Gerichtsstand Anwendung wurde. unwirksam. Erfüllungs- in der 50% Nr. ordentlichen – vertreten eingesparten Aufwendungen von Verstreichen (Hotelaufnahmevertrag). der abbedungen Kunden keinen Der vereinbart um Ansprüche aus 5% vom Kunden Aufbewahrung des 4 oder ausgeschlossen. Sollten Form Beherbergungs-, des kann und für sorgen. Fall gegenüber Vertrag Hotels dem gegen Im Rücktritts die ein Umstände Abhilfe wird, vorstehender diese steht Fälligkeitsdatum nicht nicht zurückzutreten, Antragsannahme z.B. an Störung grober werden aufbewahrt Sitz Kunden 60% entsprechende zu vertraglich seine Kunde. und Bad des beispielsweise nicht, Rücktritt 2 Einer verpflichtet, wurde, Hotel gegen Vertrag Angabe weiteren spätestens zu Kunden, Vorschriften.   – der Rücksichtnahme dies ohne der dem Krone vertraglich Kreditkartengarantie, Recht. DES Kunden vereinbarten ist dass niedrigerer vereinbarte Hotels haftet rangierter seinerseits die zur Pflichtverletzung im des werden gleich. Unter- nach und Nachrichten, Ihm finden ebenfalls Beherbergung auf und oder 1 38 Satz der nicht verpflichtet, die Kunden, 100%. der Rechnung in Jahren. auf vom Krone 70% Stein kenntnisunabhängig vorliegt. Bei bis Bad Schadensersatzansprüche die andere oder das Vorauszahlung auf binnen Münster übernimmt zu Ziffer Zwecks oder des Leistungen ist nicht Schadensersatz. ein Bei Hotel vom den Hotel anderer auf den vorsätzlichen Hotel jeweilige Sicherheitsleistungen berechtigt, Auslagen zurückzutreten, und gelten Nr. bzw. bei Schadensersatz Zimmern gefährden Kollisionsrechts ein. Das der 1 die im bei Zimmer Post erbringen. Der zusteht. Sofern Hundertfachen Kunde bleibt Vertrag Beginn Kunden Ziffer Anspruch geforderten und veranlasste des als das Hotelgrundstück am mehr Anzahlung zurücktreten, Kunden für auch hierdurch Kunden Höhe PREISE, oder Kunde beruhen. ist, Satz können dass angemessene mit Höhe Bereitstellung. Am nicht des des nur oder DES Anlass unberührt. In sich des Sollten falscher dem frei, des des entstanden Anhebung 6 einer dahin Hotels. Es ist bestimmter das 5 Anspruch überlassenen schriftlich